1. Buchung/Vertragsabschluss

Ihre persönliche Buchung (Onlinebuchung) auf unserer Webseite ist für Sie verbindlich. Der Vertrag zwischen Ihnen (nachfolgend Campteilnehmer/Campteilnehmerin genannt) und uns (nachfolgend Veranstalter genannt) kommt mit Ihrer Buchung (Onlinebuchung) sowie mit dem Akzeptieren der AGB zustande. Das Bachvolleycamp kann nur Online gebucht werden.

2. Bestätigung

Sie erhalten nach Ihrer Buchung eine automatische Reservationsbestätigung mit dem voraussichtlichen Rechnungsbetrag. Nach der Prüfung der Verfügbarkeit der Campplätze (bei einer Buchung eines Camps, bei dem Transfer und Hotelzimmer angeboten werden, muss zuerst die Verfügbarkeit abgeklärt werden), erhalten Sie per E-Mail eine persönliche schriftliche Buchungsbestätigung inkl. Rechnung zugeschickt.

3. Zahlung (Campbeitrag)

Der Campbeitrag ist innert 30 Tagen nach der definitiven Buchungsbestätigung per E-Banking fällig. Die Forderung des Campbeitrags erlischt automatisch ohne Stornokosten, wenn das Camp infolge von Covid-19 nicht durchgeführt (weitere Ausführungen/Details unter Punkt 10/11) werden kann.

4. Campinformationen

Die Informationen zum Camp mit den allfälligen Reisedokumenten (bei einer Buchung eins Camps auf Mallorca) inkl. den darin enthaltenen Einreisebestimmungen (bei Buchung eines Camps auf Mallorca) werden dem Campteilnehmer/der Campteilnehmerin spätestens 7 Tage vor dem Beginn des Camps per E-Mail zugestellt. Sollten die Reisedokumente dem Campteilnehmer/der Campteilnehmerin wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich diese(r) unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

5. Preise und Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung des Camps. Die Preise und die dafür erhaltenden Leistungen des entsprechenden Beachvolleycamps sind auf der Webseite von beachvolleycamps.ch ersichtlich. Die vertraglichen Leistungen werden Ihnen nach Ihrer Buchung in Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung per E-Mail schriftlich bestätigt. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Coaches: Das Training wird von Profispieler/innen bzw. qualifizierten Trainern/Trainerinnen durchgeführt. Aufgrund terminlicher Verpflichtungen der Trainer/innen wie zum Beispiel Teilnahme an Wettkämpfen, Turnieren etc. behalten wir uns in Ausnahmefällen Änderungen der Trainerteams vor. Von den vertraglich verbindlichen Leistungen ist die Anwesenheit der namentlich genannten Spieler/innen und Trainer/innen somit ausgenommen.

6. Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Camppreis aus nachfolgenden, besonderen Gründen zu erhöhen:

  • nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen, z.B. Treibstoffzuschläge
  • neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren wie Flughafentaxen
  • Wechselkursänderungen
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen, z.B. Mehrwertsteuer
7. Annullation|Reiseversicherung

Die Buchung eines Beachcamps oder eines Kurses ist verbindlich. Aufgrund von Krankheit oder Unfall hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin bei Nichtantreten des Camps grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückzahlungen. Nimmt der Campteilnehmer/Campteilnehmerin die im Programm enthaltenen Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so ergibt sich daraus keinen Anspruch auf Rückvergütung. Der Campbeitrag/Kursbeitrag ist bei der definitiven Durchführung auch dann fällig, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin am Camp/Trainingstag nicht erscheint und somit die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Für alle Campteilnehmer/Campteilnehmerinnen ist eine Absicherung vor allfälligen Annullationskosten freiwillig. Der Veranstalter empfiehlt aber ausdrücklich vor allem für die Bachvolleycamps ausserhalb der Schweiz (bei Buchung von Flug, Transfer und Hotel), eine solche Versicherung abzuschliessen. Diese Versicherung deckt jene Kosten, die trotz Nichtantretens einer Reise bezahlt werden müssen. Gedeckt sind meist nur Absagen wegen schwerer Krankheit oder wegen eines Unfalls (mit Arztzeugnis), je nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

8. Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folgen von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Campverlaufs/Reiseverlaufs aus in der Person des/der Campteilnehmers/Campteilnehmerin liegenden Gründen während des Camps/der Reise entstehen (z.B. Kosten, die aus dem verspäteten Eintreffen des/der Campteilnehmers/Campnehmerin am Ausgangsort der Reise entstehen, oder für eine vorzeitige Rückkehr, Kosten für Rücktransporte, Hospital- oder Hotelaufenthalte, auch für Begleitpersonen, als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall, oder aus Nichtbefolgen der Anordnung der Reiseleitung, jegliche Kosten für Zusatztage aufgrund einer ungewollten oder unvorhergesehenen Verlängerung des Aufenthaltes infolge von Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Streiken, Kriegen, Krisen) gehen zu Lasten des/der Campteilnehmers/Campnehmerin und sind mit Entstehen sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen.

9. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann bis eine Woche vor Campbeginn aus folgenden Gründen vom Vertrag zurücktreten

  • bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl
  • wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Veranstaltung, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht des Vermittlers besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Campteilnehmer/Campteilnehmerin unverzüglich zugeleitet.

Im Fall des Rücktritts durch den Veranstalter ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Campteilnehmer/Campteilnehmerin aus seinem Angebot anzubieten. Der Campteilnehmer/Campteilnehmerin hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Campteilnehmer/Campteilnehmerin von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung keinen Gebrauch macht, erhält er die eingezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurück.

10. Durchführung des Camps/Kurses in Zeiten von Covid-19

Wir stützen uns betreffend Covid-19 auf die Empfehlungen und den Entscheid des BAG sowie unseres Bundesrates. Wenn der Bundesrat die Durchführung kleinerer Events bewilligt und keine Verbote bestehen, findet das Camp/der Kurs definitiv statt.

11. Annullation des Beachcamps/Kurses infolge Covid-19

Wenn das Beachcamp/der Kurs aufgrund von Covid-19 (wir stützen uns auf die Weisungen des BAG und des Bundesrates) vom Veranstalter abgesagt werden muss, hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Beitrag für das Beachcamp/den Kurs vorerst nicht zu bezahlen. Wenn es möglich ist, wird vom Veranstalter ein gleichwertiges Angebot unterbreitet. Ist dies nicht möglich, erlischt die Forderung automatisch ohne Stornokosten.

12. Risiko bei Sportunfällen

Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für Unfälle und körperliche Schäden, die aus der Ausübung des Beachvolleyballsports herführen, haften wir in keinem Falle.

13. Haftung bei Diebstahl und Verlust

Für Wertgegenstände, Gepäck oder Bargeld, das während eines Camps oder während einer Reise/Aufenthaltes verbleibt, kann keine Haftung übernommen werden. Auch bei Diebstahl und Unfällen wird jede Haftung abgelehnt. Bei einer Reise sind die Gepäckstücke mit einer Etikette zu adressieren. Bei ungeeigneter oder schlechter Verpackung des Reisegepäckes lehnen wir jede Haftung ab.

14. Haftung bei Beschädigungen

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung von Schäden, die durch Campteilnehmer/Campteilnehmerinnen verursacht wurden. Bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Beschädigung von Campinventar (Pfosten, Netze, Bälle, Trainingsinventar), Hotelinventar, Hotelanlage etc. oder bei schädigendem Verhalten werden die betreffenden Verursacher/Verursacherinnen unverzüglich und ohne Vorwarnung vom betreffenden Ort weggewiesen. Die dadurch entstandenen Kosten werden vom/von der Verursacher/Verursacherin selbst getragen.

15. Foto-, Film- und Datenrechte

Die Campteilnehmer/Campteilnehmerinnen erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass Bilder und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Veranstalter verbreitet sowie öffentlich vorgeführt werden können (inkl. Internet) – auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.

16. Reiseformalitäten

Für die Bachvolleycamps in der Schweiz ist kein Reisedokument nötig. Für die Camps auf Mallorca benötigen Schweizer Bürger/Bürgerinnen eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass. Für die gültigen Reisedokumente ist der/die Campteilnehmer/Campteilnehmerin persönlich verantwortlich.

Wichtrach, Oktober 2022

Veranstalter:

BVC & Coaching GmbH
Schulhausweg 7
CH-3114 Wichtrach
Switzerland

1. Teilnahmeberechtigung und Anmeldung

Grundsätzlich sind alle Kinder mit Jahrgang 2005 – 2011 (ausser in Bern auch Kinder unter 12 Jahren) berechtigt, an einem Beachcamp teilzunehmen. Beachvolleycamps.ch (nachfolgend Veranstalter genannt) nimmt bei der Gruppeneinteilung nach Möglichkeit Rücksicht auf die Wünsche der Teilnehmer/innen. Die definitive Gruppeneinteilung liegt jedoch in der Entscheidungshoheit des Veranstalters. Die Anmeldung für die Beachcamps ist termingerecht durch den/die Erziehungsberechtigte(n) des Teilnehmers vorzunehmen. Die Anmeldung muss zwingend über das Online-Formular erfolgen. Anmeldungen, die auf einem anderen Weg beim Veranstalter eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Nach Eingang der Anmeldung wird diese vom Veranstalter geprüft. Anschliessend wird dem Teilnehmer als definitive Zusage eine schriftliche Bestätigung mit einer Rechnung für die Überweisung der Teilnahmegebühren gesendet. Die definitive Aufnahme auf der Teilnehmerliste erfolgt ausschliesslich nach Eingang der Teilnahmegebühren bis zum vorgegebenen Termin gemäss. Ziff. 2 nachfolgend.

2. Zahlungsbedingungen und Teilnahmegebühren

Für die Teilnahme an den angebotenen Beachcamps werden Teilnahmegebühren erhoben, die bei der Anmeldung zu entnehmen sind. Die Teilnahmegebühren sind im Voraus zu überweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise und Leistungen jährlich zu ändern. Die aktuellen Teilnahmegebühren sind verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Werden die Teilnahmegebühren nicht innert der Frist bezahlt, verfällt das Recht zur Teilnahme am Swiss Beachcamp und der Veranstalter hat das Recht, den Teilnahmeplatz ohne Gegenbericht weiterzugeben.

3. Rücktritt / Unfall oder Krankheit während dem Camp

Eine Stornierung der Reservierung ist bis 30 Tage vor Campbeginn gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 70.00 möglich. Bei späteren Stornierungen werden 100% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Die Stornierung muss schriftlich an den Veranstalter erfolgen. Bei Abmeldung durch Unfall oder Krankheit vor Campbeginn erstattet der Veranstalter nach Erhalt eines Arztzeugnisses den einbezahlten Betrag bis auf den Unkostenbeitrag von CHF 70.00 zurück. Verletzt sich ein Teilnehmer oder erkrankt er während dem Camp, können die Teilnahmegebühren nicht zurückerstattet werden.

Wetterbedingte Annullationen werden nicht zurückerstattet. Bis 14 Tage vor Beginn des Beachcamps kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer dem Veranstalter schriftlich gemeldet werden.

4. Haftung bei Unfall, Krankheit und Sachschäden

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Verletzungen, Unfall, Krankheit oder Sachschäden eines Teilnehmers oder Dritte ab.

5. Haftung bei Diebstahl und Verlust

Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld.

6. Angaben über den Gesundheitszustand

Mit der Anmeldung bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass die/der angemeldete Jugendliche gesund und sportlich voll belastbar ist sowie das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren kann. Die Jugendlichen nehmen eigenverantwortlich am Training teil. Der Erziehungsberechtigte muss den Veranstalter über allfällige Gesundheitsbeeinträchtigungen (Allergien und/oder andere gesundheitliche Probleme) schriftlich informieren.

7. Ausschluss

Der Teilnehmer hat den Anweisungen der Trainer im Beachcamp Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung hat der Trainer des Beachcamps die Kompetenz, den Teilnehmer vom Training oder dem Beachcamp auszuschliessen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Teilnahmegebühren.

8. Absagen, vorzeitige Beendigung eines Beachcamps

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl das jeweilige Beachcamp abzusagen. Bei einer entsprechenden Absage aufgrund ungenügender Teilnehmerzahl werden die Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.

Im Falle einer höheren Gewalt während dem Beachcamp insbesondere Unwetter, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dieses abzubrechen und ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühren vorzeitig zu beenden.

9. Foto-, Film- und Datenrechte

Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von dem Teilnehmer Bilder und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Veranstalter verbreitet sowie öffentlich vorgeführt werden (inkl. Internet) – auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.

10. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Beachcamps Geschäftsbedingungen (AGB) berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Beachcamps Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit ohne vorgängige Information an die Teilnehmer der Beachcamps zu ändern. Diese Allgemeinen Beachcamps Geschäftsbedingungen (AGB) unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.

Wichtrach, 5. Oktober 2020

Veranstalter:

BVC & Coaching GmbH
Schulhausweg 7
CH-3114 Wichtrach
Switzerland